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Arbeitnehmer Rechte in Betrieben „Arbeitsschutzrecht“ für Azubis, Angestellte

Viele Angestellte denken in erster Linie an ihre Pflichten in dem Unternehmen. Was muss ich leisten, damit die vorgesetzten Zahlen erreicht werden?  Wie hinterlasse ich einen guten Eindruck bei den Vorgesetzen und den Mitarbeitern?  Was Ihnen selbst zusteht, wird meist erst in einer Streitsituation bewusst. Nur wer seine Arbeitnehmerrechte kennt, kann diese auch für sich nutzen. Beschäftigen Sie sich nicht mit dem Thema Ihrer Rechte, besteht die Gefahr, dass Sie einfach Ihren Vorgesetzen blind vertrauen und möglicherweise noch ausgenutzt werden.  

Arbeitnehmerrechte: Wann müssen Sie Überstunden machen? 

Überstunden gehören in vielen Branchen schon fast zum Alltag. Ein Auftrag kommt in letzter Minute rein und muss noch erledigt werden. Für Überstunden gibt es viele Gründe, aber müssen Sie überhaupt Überstunden machen?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab, oder von Ihrem nur für Sie gültigen Tarifvertrag. Hier muss es eine entsprechende Regelung zu Überstunden geben. Wenn jedoch ein Feuer ausbricht, und Ihr Chef Unterstützung braucht, müssen Sie helfen. Dies ist eine Gefahren/ Katastrophensituation. 

Arbeitnehmerrechte: Das Kind wird plötzlich krank, was tun? 

Sie möchten ihren beruflichen Pflichten nachgehen und unerwartet müssen Sie sich um das Kind kümmern. Es besteht den Arbeitnehmer in dieser Situation eine bezahlte Freistellung zu. Um sich um das Kind kümmern zu können, dürfen sie grundsätzlich fünf Tage Jahr freistellen lassen. Wenn Sie gesetzlich Versichert sind, haben Sie den Anspruch auf 10 Tage. Alleinerziehende stehen sogar 20 Tage zu. Es gibt allerdings auch Regeln: Das kranke Kind muss jünger als zwölf Jahre alt sein und eine Bescheinigung vom Arzt erhalten, dass eine Betreuung gebraucht wird. Es muss zudem bescheinigt werden, dass auch keine Großeltern einspringen könne. 

Arbeitnehmerrechte: Wie lange dürfen Sie Pause machen?

Viele Arbeitnehmer arbeiten täglich oft ohne Pausen. Ihnen stehen aber gesetzlich Pausen zu. Sie haben ein Recht darauf, nach sechs Stunden Pausen zu machen. Ab neun Stunden Arbeitszeit dürfen Sie 45 Minuten Pausen machen. 

Arbeitnehmerrechte: Müssen Sie nach Feierabend für Arbeitskollegen/ Vorgesetzen erreichbar sein?

Nein. Nach Feierabend müssen Sie keine Anrufe mehr beantworten. Denn es ist nun Ihre Freizeit, die Ihnen zur Erholung zustehen. Selbst wenn Sie ein Diensthandy haben, dürfen Sie es ausschalten. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt. Es gibt eine Ausnahme im Bereitschaftsdienst, da es in dieser Branche dringend erforderlich ist. 

Arbeitnehmerrechte: Haben Sie einen Arbeitsvertrag erhalten?

Im Arbeitsvertrag sind alle grundlegenden Informationen zum Arbeitsverhältnis und Ihren Arbeitnehmerrechten geschildert. Daher ist es eine Nachweispflicht für Arbeitgeber. Hinzukommt, dass Sie auch das Recht haben, das Gehalt, die Arbeitszeiten, die Arbeitssorte, die Aufgaben sowie Kündigungsfristen und die mögliche Befristung des Vertrags dokumentiert erhalten. 

Arbeitnehmerrechte: Müssen Sie eine Abmahnung einfach hinnehmen?

Wenn Ihr Chef Sie aufgrund eines Fehlverhaltens in der Vergangenheit bereits aufmerksam gemacht hat, darf er Sie abmahnen. Sie müssen sich jedoch nicht damit abfinden und können in so einer Situation eine Gegendarstellung machen.  

Arbeitnehmerrechte: Wann können Sie gekündigt werden?

Wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Personen beschäftigt, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz. Er kann Sie also nicht ohne guten Grund feuern. In der Probezeit hingegen kann er das Arbeitsverhältnis beenden.  

Arbeitnehmerrechte: Wie viel Urlaubsanspruch haben Sie?

Der Mindestanspruch liegt bei vier Wochen im Jahr. Bei einer sechs Tage Woche dürfen Sie 24 Tage Urlaub nehmen. Bei fünf Arbeitstagen in der Woche, sind es mindestens 20 Tage Erholungsurlaub. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, bleiben Ihnen 12 Tage im Jahr Urlaub. Einige Unternehmen geben Ihren Mitarbeitern durchaus auch mehr Urlaubstage im Jahr, diese werden im Arbeitsvertrag festgelegt.

 

 Arbeitnehmerrechte: Welche Daten muss der Chef von Ihnen erhalten? 

 

Sie müssen dem Chef einige Daten geben, aber es gibt auch Grenzen. Selbstverständlich benötigt er Ihre Adresse, die zu den personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gehören. Sie müssen nicht Ihre private Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben. Ausnahmen gibt es wie vorhin erwähnt, wenn es beruflich erforderlich ist. 

 

Quelle: Karrierebibel.de 

Bildquelle: https://www.shutterstock.com/de


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Über den Author
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Derya
Hallo, ich bin Derya und studiere "Crossmedia Communication & Management" in Bielefeld. Neben meiner Leidenschaft für das Lesen, begeistere ich mich für das Verfassen von kreativen Texten.
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