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Insolvenz wegen Corona: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Die Innenstädte sind durch die Schließung der Geschäfte wie leergefegt: Zahlreiche Unternehmen werden durch die Pandemie gezwungen seine Insolvenz anzumelden. Der Staat hat die Insolvenzpflicht ausgesetzt. Dennoch sagen Experten, dass die Problematik erst später seine wahre Auswirkung zeigen wird. Im Jahr 2021 wird mit einer Pleitewelle gerechnet. Die Steakholderkette Maredo und die Restaurantkette Vapiano haben bereits Insolvenz angemeldet. Die aktuelle Corona-Situation wirft viele Ängste auf: Was bedeutet das genau für Arbeitnehmer? Sind Sie als Angestellter nun gekündigt? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Arbeitgeber wegen Corona insolvent geht.

Wenn ein Unternehmen nicht mehr seine Rechnung zahlen kann, so ist es zahlungsmäßig insolvent. Die Kunden, Geschäftspartner auch die eigenen Mitarbeiter sind aufgrund ausstehender Löhne mit betroffen. Im Normalfall muss ein Unternehmen dann Insolvenz anmelden und ein Gericht entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Abhängig ist das davon, ob das Unternehmen fähig ist, die Verfahrenskosten zu zahlen. Sobald dies nicht gewährleistet ist, wird ein Insolvenzverfahren „mangels Masse“ abgelehnt. In beiden Situationen gilt es als Insolvenzereignis – das liefert den Angestellten die Basis für Insolvenzgeld. Ob und in welcher Höhe Sie weiterhin ausgezahlt werden, ist abhängig davon, wann Ihr Lohnanspruch entstanden ist. Sobald ein Insolvenzverfahren stattfindet, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Arbeitnehmerrechte vertritt. In einigen Fällen stellen Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung. Dadurch entstehen weitere Entgeldansprüche, die zu den Massenschulden gehören. Diese werden in voller Summe beglichen. Die Forderungen vor dem Insolvenzverfahren müssen sich an den Insolvenzverwalter richten.

Ist Insolvenz gleichzusetzen mit einer Kündigung?

Nein, dennoch ist die Kündigungsfristen davon betroffen. Für Betroffene gilt dieselbe Kündigungsfrist von drei Monaten, außer es ist im Arbeitsvertrag anders vereinbart. Da Ihr Arbeitsverhältnis normal bestehen bleibt, ist die Option einer Kündigung umgekehrt gleichermaßen gültig.

Wenn der Arbeitgeber kündigt?

In dem Fall sollten Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter erheben. Wenn Sie dies nicht tun, ist die Kündigung rechtskräftig. Sobald Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert, gilt der Kündigungsschutz. Dieser gilt allerdings nicht für Auszubildende. In diesem Fall muss eine personen- oder betriebsbedingte Kündigung vorliegen – dazu zählt allerdings nicht die Kündigung aufgrund von Insolvenz wegen Corona. Leider haben Mitarbeiter in Kleinbetrieben es hart getroffen: In diesem Fall gilt der Kündigungsschutz nicht. Wenn die Kündigung rechtens ist, sollten Sie sich schnellstmöglich arbeitslos melden.

Kann ich bei Insolvenz zuhause bleiben?

Das dürfen Sie nicht, denn Sie haben grundsätzlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie weiterhin für das Unternehmen gegen Entgelt arbeiten. Gleichermaßen hat der Arbeitgeber die Aufgabe, die Beschäftigungspflicht zu garantieren. Das heißt, nur wenn es Sie ausdrücklich freistellt, dürfen Sie zuhause bleiben.

Wer bekommt das Insolvenzgeld?

Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr tätigen kann. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld. Allerdings muss dafür spätestens zwei Monate nach der Insolvenzeröffnung der Antrag gestellt werden und die Arbeitnehmer bekommen das Nettogehalt der letzten drei Monate. Wenn Ihr Arbeitgeber zuvor Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat, so erhalten Sie dies weiterhin. Diese Sonderzahlungen werden für diese drei Monate erbracht.

Was passiert mit der Krankenversicherung?

Trotz der Insolvenzanmeldung wegen Corona muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wenn er dies nicht tut, verstößt er gegen das Gesetz. Somit bleiben Sie weiterhin versichert. Es sei denn, Ihr Vorgesetzter kann diese nicht mehr zahlen, so zahlt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge.

Was geschieht mit den Urlaubstagen?

Diejenigen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin arbeiten, haben normalen Anspruch auf Erholungsurlaub. Haben Sie Urlaub noch vor der Eröffnung beantragt, zählt dieser als Insolvenzforderung.

Wer eine Kündigung während des Insolvenzverfahrens bekommt, muss diese nicht einfach akzeptieren. Experten raten dazu, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, diese während des Insolvenzverfahrens zu überprüfen. Denn es können Gegebenheiten vorliegen, die eine Kündigung rechtswidrig machen.

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Über den Author
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Derya
Hallo, ich bin Derya und studiere "Crossmedia Communication & Management" in Bielefeld. Neben meiner Leidenschaft für das Lesen, begeistere ich mich für das Verfassen von kreativen Texten.
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