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Darf ich fremden Content für meinen Social Media Kanal verwenden

Gerade zu den heutigen Zeiten von Corona, sind wir mehr als sonst auf die sozialen Netzwerken angewiesen. Podcasts, live Videos, Stories, Webinare, Blogs und Vlogs sind derzeit die meistgenutzten Medien, gerade wenn es darum geht eine Message zu verbreiten. Darauf sind unsere Trainer und Speaker besonders angewiesen, denn ihnen fehlen ihre Bühnen.

Doch auch wir Otto Normalverbraucher bedienen uns zurzeit besonders viel an diesen Medien. Deshalb ist es umso wichtiger, sicher zu sein, was man da gerade veröffentlicht. Denn ganz schnell kann es passieren, dass man Inhalte von fremden Seiten übernimmt, ohne die Gefahr dahinter zu sehen. Verwendet man sein eigenes „Material“, ist man auf der sicheren Seite. Aber wie genau funktioniert das mit fremden Fotos, Grafiken, Texten, Videos oder Musik? Darf ich das überhaupt für meine Social Media Kanäle verwenden? Und wenn ja, worauf muss ich achten?

Es folgt ein kurzer Crashkurs in Sachen Urheberrecht.

Alles was im Web veröffentlicht wird, ist urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte können mit einem ausdrücklichen „©“-Zeichen gekennzeichnet sein, welches allerdings keine Voraussetzung ist. Auch wenn sie nicht gekennzeichnet sind, muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach so verwenden darf. Es ist grundsätzlich von Nöten, sich eine Erlaubnis vom Urheber oder Rechteinhaber einzuholen.

Auf seiner eigenen Webseite, seinem Blog oder Social Media Kanal fremden Content zu verwenden und es als sein eigenes zu „verkaufen“, kann teuer werden! Für den privaten Gebrauch ist es jedoch erlaubt. Auf sozialen Netzwerken wie z.B. Instagram, sollte man ebenfalls IMMER die Credits angeben.

Ob Fotos, Grafiken, Literatur, Videos oder Musik; eines haben sie alle gemeinsam: sie dürfen nur dann verwendet oder veröffentlicht werden, wenn sie vom Urheber oder Rechteinhaber zum Gebrauch freigegeben wurden. So genannte „freie Lizenzen“. Solche Lizenzen findet man z.B. unten den Begriffen „Creative Commons“ oder „GNU Free Documentation License“. Wenn Werke unten diesen Lizenzen veröffentlicht sind, stehen sie frei zum Gebrauch.

Jedoch kann es sein, dass die Rechteinhaber bestimmte Bedingungen festgelegt haben. Deshalb gibt es verschiedene Kennzeichnungen, damit man auch ja nichts falsch macht. Von Namensnennung (welches inzwischen absolute Pflicht ist) über Bearbeitung des Werkes, bis hin zum Gebrauch für kommerzielle Zwecke, alles ist so gekennzeichnet, wie der Nutzer es verwenden darf. Bei Musik und Videos läuft es genau so. Auch sie dürfen mit der Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers verwendet werden. Allerdings findet man diese auf Musik- und Videoportalen wie z.B. Youtube oder Vimeo. Jedoch erlauben diese Webseiten es, die Inhalte mit einem Embed-Code auf der eigenen Seite einzubinden.

Sprich: das Video befindet sich auf der eigenen Webseite, wird jedoch von dem Video-Hoster gestreamt. Ein erneutes Hochladen von Musik und Videos ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Urhebers erlaubt. Verwendet man Material für ein eigenes Video, welches unter Creative-Commons-Lizenzen freigegeben ist, kann man z.B. im Abspann Angaben zu den Urhebern hinzufügen.

Fazit: Gerade jetzt während des Social Media Booms, müssen Sie besonders achtsam sein! Recherchieren Sie vorher gründlich, sollten Sie nicht Ihre eignen Inhalte verwenden wollen und halten Sie sich an die medialen Spielregeln; denn nur so kann eine digitale Toilettenpapierschlacht vermieden werden.

Ihre Leah

 

Quelle: https://irights.info/artikel/fremde-inhalte-auf-eigenen-seiten/5806

Bildquelle: GonzaloAragon/Shutterstock.com



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